Schrott, Elektro- und Elektronikschrott
Das gehört zum Schrott, Elektro- und Elektronikschrott:
Schrott sind Gegenstände aus Metall, z.B.
- Fahrräder
- Bettgestelle
- Badewannen, Bade-, Küchen- und Automatiköfen ohne Schamotte
- Ölradiatoren ohne Öl
Tipps und Hinweise:
Die Länge der Schrottteile darf 2 m nicht überschreiten!
Elektro- und Elektronikschrott:
Haushaltsgeräte, z.B.
- Waschmaschinen, Wäschetrockner, Schleudern
- E-Herde, Boiler,
- Staubsauger
- Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte (sog. Weiße Ware)
Geräte der Unterhaltungselektronik
- Fernseh- und Radiogeräte
- Videogeräte und HiFi-Anlagen (sog. Braune Ware)
Datenverarbeitungsgeräte
- Computer
- elektronische Schreibmaschinen u. Ä.
Elektrokleingeräte
- Bügeleisen
- Toaster
- Kaffeemaschinen, Wasserkocher
- Elektromesser
- Rasierapparate, Haarschneidegeräte
- elektrische Zahnbürsten
- Wecker, Armbanduhren
- Telefone u.Ä.
NICHT zum Schrott, Elektro- und Elektronikschrott gehören:
- Fahrzeuge, Fahrzeugteile
- Batterien
- Gasflaschen
- Feuerlöscher, Benzinbehälter
- große landwirtschaftliche Geräte
- schadstoffbelastete Teile
Tipps und Hinweise:
Kühlgeräte sind so bereitzustellen, dass eine Gefährdung der Umwelt durch auslaufende Betriebsmittel ausgeschlossen ist!
Sperrmüll, Schrott sowie Elektro- und Elektronikschrott sind getrennt voneinander am Tag der Abfuhr ab 6:00 Uhr bereitzustellen!
Möchten Sie Ihren Sperrmüll oder Schrott bzw. Elektronikschrott und Kühlschränke zur Abholung anmelden, nutzen Sie bitte unser Sperrmüllformular und/oder unser E- Schrottformular.